Alten- und Pflegeheim St. Anna
55768 Hoppstädten-Weiersbach
Telefon: | 06782 9870 |
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Telefax: | 06782 987-200 |
E-Mail: | info.hop@marienhaus.de |
Internet: | http://www.altenheim-st-anna.de |
Am Dienstag, dem 05.01.2021, ist die Dritte Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Sie regelt unter anderem, dass Besucher*innen in Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz künftig verpflichtend per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung getestet werden, wenn die Einrichtung in einem Landkreis liegt, dessen 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesschnitt.
Da die gemeldeten Fallzahlen der letzten 7 Tage des Landkreises Birkenfeld 139,6 beträgt und somit über dem Landesdurchschnitt von 107,9 gemeldeten Fällen liegt, müssen alle Besucher*innen unserer Einrichtung ab 19.01. vor Betreten mit einem Nasen-Rachenabstrich (Schnelltest) auf Covid 19 getestet werden. Der Zutritt zur Einrichtung ist nur mit negativem Testergebnis zulässig. Hiermit setzten wir die Dritte Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe §8 Absatz 4 um.
Die Besuchszeiten ändern sich demnach wie folgt:
Täglich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Im Text berücksichtigt Fallzahlen vom 18.01.2021 14.45 Uhr