Preise und Konditionen

Der Pflegesatz deckt folgende Leistungen ab:

  • Wohnen in einem Einzelzimmer (alternativ Zweibettzimmer)
  • Volle Verpflegung, sechs Mahlzeiten am Tag
  • allgemeine Betreuung
  • Pflege entsprechend der Pflegebedürftigkeit
  • Reinigung der Leibwäsche und Kleidung 
  • Zimmerreinigung
  • Energiekosten

Zum 01. Januar 2017 werden die Änderungen des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wirksam. Dies beinhaltet die Auflösung der ehemaligen Pflegestufen durch Einführung der Pflegegrade (1 bis 5) und Leistungsänderungen. Die zum 01.03.2024  gültigen Pflegesätze für Vollstationärepflege können Sie auf dieser Seite herunter laden.

Die Einstufung erfolgt durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen.

Leistungen für Kurzzeitpflege: Bei Einstufung in einen Pflegegrad besteht der Anspruch auf Kurzeitpflege für bis zu 56 Tagen bei einer Maximalen Zahlung von 1.774,00€.