Bewohnerbeirat

Alle zwei Jahre wählen die Bewohnerinnen und Bewohner - wie vom LWTG (Heimgesetz) vorgeschrieben - ihr Mitwirkungsorgan. Er wirkt u. a. mit bei der Abfassung der Heimverträge, hat Mitspracherecht bei Veränderungen der Heimkosten, bei der Aufstellung der Heimordnung sowie bei der Mitgestaltung des Heimlebens. Die Heimleitung lädt regelmäßig ein zu gemeinsamen Sitzungen des Gremiums ein, um konkrete Anliegen zu besprechen und abzustimmen. Aufgrund neuer Regelungen im LWTG ist es seit 2002 möglich, dass nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner das Mitwirkungsorgan bilden, sondern auch (bis zu) 2 Personen von außerhalb. Zusätzlich stellt die Kommune auch einen Vertreter zur Unterstützung und Beratung des Gremiums zur Verfügung.

Der Heimbeirat wurde am 28. März 2022 gewählt.